Gültig ab der Sommersaison 2011
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt ist jedes Clubmitglied, das einen gültigen Spielausweis (Spiel/Steckkarte) besitzt.
Verlorene oder beschädigte Spielausweise werden gegen ein Entgelt vom Club ersetzt und sind anzufordern.
2. Regelung des Spielbetriebs
Vorstandsmitglieder oder deren Beauftragte sind für den Spielbetrieb weisungsberechtigt.
Für die Platzpflege ist Kurt Voss und seine freiwilligen Helfer verantwortlich. Seine Anordnungen sind zu befolgen.
Gespielt werden darf nur auf den Plätzen, die für den Spielbetrieb freigegeben sind.
3. Platzreservierung
Wird in der Platzbelegungsordnung eingehend beschrieben.
4. Spieldauer
Grundsätzlich beträgt die Spielzeit für:
Einzel = 60 Minuten (inkl. Platzvor- und nacharbeiten)
Doppel = 90 Minuten (inkl. Platzvor- und nacharbeiten)
5. Sportkleidung
Die Teilnahme am Spielbetrieb ist nur in Tenniskleidung oder Schutzbekleidung gestattet. Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen erlaubt.
Vor dem Betreten des Clubhausbereiches (Treppe unten und ab der Brücke) sind die Tennisschuhe auszuziehen. Das Clubhaus selbst darf nicht mit Platzschuhen betreten werden.
6. Platzpflege
Die Platzpflege ist von den beteiligten Spielern innerhalb der eigenen Spielzeit durchzuführen. Der ganze Platz, d.h. auch der Auslauf hinter den Grund- und Seitenlinien, ist abzuziehen. Je nach Witterungszustand ist der Platz, besonders der Grundlinienbereich, zu wässern. Bei entstandenen Beschädigungen an der Platzdecke oder den Markierungen, ist Kurt Voss oder der Vorstand zu verständigen. Die benutzten Pflegegeräte sind wieder ordnungsgemäß wegzustellen oder hinzuhängen.
Bei Regen ist der Spielbetrieb nicht statthaft. Sobald starker Regen einsetzt, ist das Spiel abzubrechen und der Platz abzuziehen.
7. Gästeregelung
Gäste von Clubmitgliedern und Spieler/innen vom TV Blau Weiss Wülfrath e.V. können nur an nicht voll ausgelasteten Spielzeiten und wenn kein anderes Clubmitglied wartet, die Spielanlage mitbenutzen. Der Gast ist grundsätzlich unaufgefordert, vom Gastgeber (Clubmitglied) in das Gästebuch, welches beim Wirt ausliegt, einzutragen. Der Wirt gibt auch die Gästekarten aus. Sollte die Gastronomie geschlossen sein, so sind Eintragung und Bezahlung unverzüglich nachzuholen (Gäste vom TV Blau Weiss Wülfrath spielen kostenfrei). Die Gastspielkarte ist an der Platzbelegungstafel anzubringen und nach Spielende an den Wirt zurückzugeben.
Gäste müssen mit einem Gastgeber (Clubmitglied) spielen (ausser TV Blau-Weiss Wüfrath e.V. Spieler/innen). Bei Missbrauch der Gastregelungen wird der Gastgeber (Clubmitglied) zur Verantwortung gezogen.
8. Allgemeines
Im Interesse aller Beteiligten haben sich die Spieler auf den Plätzen so zu verhalten, dass der Spielbetrieb auf den Nachbarplätzen nicht beeinträchtigt wird.
Die Benutzung der Clubeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für den Verlust von Garderobe oder anderer Wertsachen wird in keinem Bereich der Anlage gehaftet.
Kleinst- und Kleinkinder sollten wegen erheblicher Gefährdung nicht mit auf die Spielfelder genommen werden. Versicherungsschutz besteht nur für Clubmitglieder.
Es ist darauf zu achten, dass fahrlässige oder auch mutwillige Beschädigungen auf der Clubanlage unterbleiben. Zuwiderhandelnde werden zur Schadensregulierung herangezogen.
Beabsichtigt ein Clubmitglied auf der Clubanlage Tennisunterricht zu erteilen, so bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vorstand.
Nichtbeachtung der einzelnen Regelungen, sowie auch der Platzbelegungsordnung, muss als unsportliches Verhalten gewertet werden und kann zum Entzug der Spielberechtigung, in schweren Fällen auch zur Einleitung eines Vereinsausschlussverfahrens führen.
Platzbelegungsordnung
-
Grundlage dieser Platzbelegungsordnung ist Platz- und Spielordnung des Vereins. Eine geordnete Platzbelegung soll eine faire und gerechte Nutzung für alle Clubmitglieder gewährleisten.
-
Platz 5 steht vorrangig den Jugendlichen zur Verfügung. Es können aber alle Plätze von Clubmitgliedern oder deren Gästen genutzt werden, wenn kein vorrangiger Bedarf besteht.
-
Die Platzreservierung erfolgt mit dem aktuellen Spielausweis auf der Belegungstafel. Wer einen Platz reserviert, muss vom Zeitpunkt der Belegung bis zum Spielbeginn auf der Anlage anwesend sein. Nur der anwesende Spieler ist berechtigt, den Spielausweis des nicht anwesenden Spielpartners auf dasselbe Feld zu setzen. Die Reservierung eines Platzes durch eine Person ist bis fünf Minuten vor dem geplanten Spielbeginn möglich. Reservierungen durch Dritte sind nicht statthaft und daher ungültig.
-
Eine Platzbelegung hat so zu erfolgen, dass ein freier Platz direkt benutzt, oder eine volle Spielzeit (60 Min.) für eine andere Spielpaarung freigelassen wird.
-
Platzbelegungen für Clubprogramme (Meisterschaften, Turniere, Training und Forderungsspiele) werden vom Verein vorgenommen. Die benötigten Plätze und Termine werden durch Aushang und auf der Belegungstafel rechtzeitig bekannt gegeben.
-
Die Spielausweise dürfen erst nach Beendigung der Spielzeit von der Belegungstafel genommen werden. Danach kann eine erneute Platzreservierung erfolgen.
Das Entfernen oder Verändern eigener oder fremder Spielausweise zum Zwecke der Manipulation von Spielzeiten, ist nicht statthaft und zieht Konsequenzen des Vereins nach sich.
Spieler von Clubmannschaften, die an diesem Tage ein Heim- oder Auswärtsspiel haben, dürfen erst dann einen Platz belegen, wenn kein anderes Clubmitglied Bedarf anmeldet. Dasselbe gilt auch für alle Teilnehmer am Einzel-, Gruppen- bzw. Mannschaftstraining.
